Bauvorhaben Deichmanns Aue
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 18.01.2023 zum Bauvorhaben in der Deichmanns Aue u.a. beschlossen:
Der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wird auf Grundlage der Ergebnisse der städtebaulichen Mehrfachbeauftragung und der Artenschutzuntersuchungen I und II nicht zugestimmt.
Die Begründung lautet:
Die Artenschutzuntersuchungen bescheinigen dem Planungsgebiet eine hohe ökologische Relevanz: Neben der dort befindlichen Artenvielfalt inklusive planungsrelevanter Arten und wertvoller Böden, leistet das Areal einen wichtigen Beitrag zur Kaltluftentstehung und zur Niederschlagsrückhaltung.
Der Wettbewerb der städtebaulichen Mehrfachbeauftragung hat nicht dazu geführt, dass an dieser Stelle ein ökologisches Modellprojekt entsteht; im Gegenteil ist beim Gewinnerentwurf die geplante Verdichtung sehr hoch. Der geänderte Beschluss im AUKLA zur Bebauung wurde im Wettbewerbsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt, ebenso ist die Maßgabe Nisthilfen für den Gartenrotschwanz in Offenlandstrukturen anzulegen und dafür ein Konzept (Gutachten) zu erstellen, bislang nicht umgesetzt worden.
Dieser Beschluss wurde gegen die Stimmen von SPD und Jens Röskens sowie Christoph Jansen (beide CDU) bei Enthaltung der anderen CDU-Bezirksverordneten von ALLEN anderen Bezirksverordneten (GRÜNE, LINKE, BBB, FDP und AFD) getroffen.
Der Bonner Stadtrat hat danach am 23.03.2023 lediglich beschlossen, dass die Artenschutzuntersuchungen I und II mit Verweis fachliche Stellungnahme der Verwaltung eine Grundlage im Bebauungsplanverfahren „Deichmanns Aue“ sind.
Dieser Beschluss, der nicht auf den Beschluss der Bad Godesberger Bezirksvertretung eingeht, wurde insbesondere von CDU, SPD, VOLT sowie der Mehrheit der GRÜNEN gegen BBB, FDP, AfD und die Bad Godesberger Stadträte der GRÜNEN und LINKEN bei Enthaltung der übrigen LINKEN und RHEINGRÜN beschlossen.